Falsche Diagnose? Behandlungsfehler? Entschädigung? Bei jedem gesunden Menschen lösen diese Stichwörter Grauen aus. Bis auf die Zeit seiner Kindheit ist man nirgends derartig auf das Wohlwollen und die Hilfe und Fähigkeiten Anderer angwiesen, wie im Krankenhaus (vielleicht noch abgesehen von der Zeit, wenn man alt und grau ist).
Man verlässt sich nicht nur fast „blind“ auf die Kompetenz der Ärzte, sondern auch auf die Umsicht des Pflegepersonals. Normalerweise geht das ja auch gut. Trotzdem hört oder liest man immer wieder von Fehlern bei Ärzten und Krankenschwestern bzw. Krankenpflegern.
Die Anzahl solcher Fälle scheint auch immer weiter zuzunehmen. Wen wundert es da, dass zu den bisherigen Fachanwälten, also diejenigen, die nach dem Unglück versuchen, zumindest einen finanziellen Ausgleich zu erwirken, neben Anwalt für Wirtschaftsrecht, Anwalt für Scheidungsrecht und so weiter ein weiter Fachmann immer mehr Mandanten bekommt: Der Anwalt für Ärztepfusch. Die gängige Bezeichnung ist allerdings eher Anwalt für Medizinrecht oder auch Anwalt für Patientenrecht.
Für weitere Informationen : http://www.rechtsanwalt-dr-buerger.de